Allgemeine Geschäftsbedingungen
Willkommen auf unserer Seite der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gewährleisten Ihnen und uns einen angenehmen und reibungslosen Ablauf Ihrer Veranstaltung. Haben Sie noch Fragen zu den einzelnen Bereichen, freuen wir uns, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen „Alte Schule”
Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil des vom Veranstalter erteilten Auftrages für private und betriebliche Veranstaltungen jeglicher Art. Der Veranstalter unterwirft sich diesen Bedingungen sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen Vorschriften und übernimmt durch seine Kenntnisnahme bei schriftlicher Übermittlung des Angebotes (sei ist in elektronischer oder postalischer Form oder durch persönliche Überreichung des Angebotes) die Haftung für deren Einhaltung.
Garantie der teilnehmenden Personen
Für Veranstaltungen, bei denen Speisen serviert werden, benötigen wir für die sorgfältige Vorbereitung zeitgerecht, d.h. mindestens 7 Tage vor der Veranstaltung, die genaue Anzahl der teilnehmenden Personen. Bitte geben Sie uns die endgültige Anzahl bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung bekannt. Die Zahl gilt als Garantiezahl und wird in Rechnung gestellt. Jeder weiterer Gast bzw. Teilnehmer wird zusätzlich verrechnet.
Getränkeabrechnung
Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden alle Getränke nach tatsächlichem Verbrauch verrechnet.
Vom Veranstalter mitgebrachte Speisen und Getränke
Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung durch die „Alte Schule”. Von Seiten der „Alten Schule” kann dafür entweder ein Pauschalbetrag oder Stoppelgeld verrechnet werden, da für die Betreuung, Kühlung, Lagerung, zur Verfügung Stellung und Reinigung von Gläsern und Geschirr ein Aufwand entsteht.
Raummiete
Vereinbarte Raummieten gelten ausschließlich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und des Mobiliars.
Veranstaltungsdauer
Da in unseren Veranstaltungsräumen auch noch Vorbereitungen für den nächsten Arbeitstag getroffen werden müssen, erlauben wir uns, das Ende für Ihre Veranstaltung mit spätestens 2.00 Uhr festzusetzen, außer es wird schriftlich anders angeboten bzw. vereinbart.
Dekoration
Der Veranstalter ist verpflichtet, der „Alten Schule” das beabsichtigte Anbringen von Dekorationsmaterial mitzuteilen und hierfür das Einverständnis der „Alten Schule” einzuholen. Die Installation bzw. das Anbringen muss von Fachpersonal durchgeführt werden und es müssen alle feuerpolizeilichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Sämtliche durch den Auf- und Abbau von Dekorationsmaterial anfallenden Kosten gehen zulasten des Veranstalters. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist das Mitbringen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art oder Pyro-Ballons (Fluglaternen) untersagt.
Musik
Sollte der Veranstalter eine Veranstaltung mit musikalischer Darbietung planen, so wird er verpflichtet, der „Alten Schule” die Details rechtzeitig bekannt zu geben. Die dafür notwendige Anmeldung bezüglich AKM und Vergnügungssteuer hat rechtzeitig durch den Veranstalter zu erfolgen. Der Veranstalter verpflichtet sich, der „Alten Schule” die bestätigten Formulare bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung zukommen zu lassen. Aus Rücksicht auf unsere nachbarschaftliche Umgebung kann die Musik im Außenbereich bis 22h in einer angemessenen Lautstärke gespielt werden, ab 22h ist Musik ausschließlich nur noch im Innenbereich möglich.
Technikarbeiten
Sind für die Veranstaltung technische Arbeiten von Fremden notwendig (z.B. das Anbringen einer großer Leinwand, Bühnenaufbau, tontechnische Installation für Ansprachen, Konzerte bzw. auftretende Musikgruppen) so muss deren Installation bzw. das Anbringen vom Fachpersonal durchgeführt werden und es müssen alle feuerpolizeilichen Bestimmungen eingehalten werden. Werden diese durch die „Alte Schule” durchgeführt, werden dem Veranstalter die dafür anfallenden Kosten weiter verrechnet.
Haftung
Der Veranstalter haftet für Beschädigungen, welche durch dessen Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte verursacht werden. Gegebenenfalls wird die „Alte Schule” vom Veranstalter den Abschluss einer geeigneten Versicherung verlangen.
ANZAHLUNG, STORNIERUNG VON VERANSTALTUNGEN und
RECHNUNGSLEGUNG
Die Rechnung wird nach Ende der Veranstaltung ausgestellt und ist innerhalb
von 7 Tagen ohne Abzüge zahlbar.
Die Anzahlung wird für jede Veranstaltung individuell vereinbart. Die Bedingungen, Stornogebühren und dessen Höhe werden direkt auf der Rechnung der Anzahlung ausgewiesen.
Kündigung einer Veranstaltung durch die „Alte Schule”
Die „Alte Schule” ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu beenden, wenn
• die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet
• der Ruf sowie die Sicherheit der „Alten Schule” gefährdet sind
• vereinbarte Akontozahlungen nicht rechtzeitig eingezahlt wurden
• im Falle höherer Gewalt
Der Veranstalter ist in diesem Fall keinesfalls zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist 9020 Klagenfurt.
Hier können Sie unsere AGBs als druckbares PDF herunterladen.